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   BGH, 02.02.2021 - X ZR 53/19   

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https://dejure.org/2021,12604
BGH, 02.02.2021 - X ZR 53/19 (https://dejure.org/2021,12604)
BGH, Entscheidung vom 02.02.2021 - X ZR 53/19 (https://dejure.org/2021,12604)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 2021 - X ZR 53/19 (https://dejure.org/2021,12604)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 121 Abs. 2 PatG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtsstreit über ein Patent für einen Hörer, der mit einem für die Ausgabe von Audiosignalen eingerichteten Gerät verbindbar ist und daneben auch ein Mikrofon aufweisen kann; Ein nicht über den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung hinausgehender Gegenstand unter ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtsstreit über ein Patent für einen Hörer, der mit einem für die Ausgabe von Audiosignalen eingerichteten Gerät verbindbar ist und daneben auch ein Mikrofon aufweisen kann; Ein nicht über den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung hinausgehender Gegenstand unter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.03.2014 - X ZR 139/10

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Mangel der

    Auszug aus BGH, 02.02.2021 - X ZR 53/19
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann die Anwendung eines bestimmten Mittels auch ohne entsprechende Anregung naheliegend sein, wenn dieses als ein generelles, für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in Betracht zu ziehendes Mittel seiner Art nach zum allgemeinen Fachwissen des angesprochenen Fachmanns gehört, die Nutzung der in Rede stehenden Funktionalität sich in dem zu beurteilenden Zusammenhang als objektiv zweckmäßig darstellt und keine besonderen Umstände feststellbar sind, die eine Anwendung aus fachlicher Sicht als nicht möglich, mit Schwierigkeiten verbunden oder sonst untunlich erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 11. März 2014 - X ZR 139/10, GRUR 2014, 647 Rn. 26 - Farbversorgungssystem; Beschluss vom 13. Juli 2020 - X ZR 90/18, GRUR 2020, 1074 Rn. 49 - Signalübertragungssystem).
  • BGH, 13.07.2020 - X ZR 90/18

    Signalübertragungssystem

    Auszug aus BGH, 02.02.2021 - X ZR 53/19
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann die Anwendung eines bestimmten Mittels auch ohne entsprechende Anregung naheliegend sein, wenn dieses als ein generelles, für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in Betracht zu ziehendes Mittel seiner Art nach zum allgemeinen Fachwissen des angesprochenen Fachmanns gehört, die Nutzung der in Rede stehenden Funktionalität sich in dem zu beurteilenden Zusammenhang als objektiv zweckmäßig darstellt und keine besonderen Umstände feststellbar sind, die eine Anwendung aus fachlicher Sicht als nicht möglich, mit Schwierigkeiten verbunden oder sonst untunlich erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 11. März 2014 - X ZR 139/10, GRUR 2014, 647 Rn. 26 - Farbversorgungssystem; Beschluss vom 13. Juli 2020 - X ZR 90/18, GRUR 2020, 1074 Rn. 49 - Signalübertragungssystem).
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